Politik

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22.11.2021 (ergänzt am 09.02.2022)

Triage in der COVID-19-Epedemie

Erst vor wenigen Trage habe ich meinen Ausführungen zur Legitimität einer Triage in der Pandemie als scheinbarer in Deutschland überwundene Gefahr von der Startseite genommen. Jetzt rückt eine harte Behandlungspriorisierung in unseren Kliniken wieder in spürbare Nähe. Für die dann mit einer Triageentscheidung konfrontierten Intensivmediziner möchte und könnte nun doch wieder meine während des letzten Jahres zusammengestellte und um den einschlägigen Beschluss des BVerfG ergänzte Sammlung von beachtenswerter Äußerungen und Positionen von namhaften Institutionen, Fachexperten und Politikern zur Triage in einer  Pandemie  ein ethischer und rechtlicher Entscheidungskorridor sein.
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Endlich geschafft!!
Notfallspezifische Heilkundeerlaubnis für Notfallsanitäter/-innen

Gestern, am 28.01.2021 hat der Deutsche Bundestag den Notfallsanitäter/-innen im Rahmen des MTA-Reformgesetzes eine notfallspezifische Heilkundeerlaubnis erteilt und dabei auf alle noch im Gesetzesentwurf  vorgesehenen Wenn und Aber verzichtet.
Ich freue mich sehr über dieses von mir so nicht mehr erwartete Ergebnis
(siehe meine Stellungnahmen zu den vorangegangenen Gesetzesentwürfen weiter unten).  Endlich haben die Notfallsanitäter/-innen die Luft zum atmen, welche sie für eine erfüllende und engagierte Berufsausübung brauchen.

Bundesregierung lehnt den, den notfallmedizinischen Fähigkeiten der Notfallsanitäter/-innen gerecht werdenden Änderungsvorschlag des Bundesrates ab und legt Bundestag Gesetzesänderungsantrag zur Entscheidung vor


Der die ärztliche Standesinteressen schützende Gesetzesänderungsantrag wird Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter zu „Krankenwagenlademeister(inne)n“ degradieren. Diese unglaubliche Frustrationsförderungsmaßnahme unseres Bundesgesundheitsministers ist eine massive Vergeudung personeller Ressourcen (bei Notärzten und Notfallanitätern gleichermaßen), und ein leichtfertiger Umgang mit von der Solidargemeinschaft  zusätzlich für die Ausbildung und eine bessere Bezahlung zur Verfügung gestellter finanzieller Mittel.
 

Hinweis: Der für die Berufsausübung der Notfallsanitäter/innen bedeutende Gesetzesartikel ist der Artikel 12 des MTA-Reformgesetzes und die dazugeörigen Stellen in der Gesetzesbegründung, der Stellungnahme des Bundesrates und der Gegenäußerung der Bundesregierung

Bundesregierung bleibt bei ihrer restriktiven Haltung bezüglich heilkundlicher Tätigkeit durch Notfallsanitäter


Mein Kommentar zum Kabinettsentwurf des BMG zur Änderung des NotSanG


Am 23.09.2020 hat das Bundesgesundheitsministerium den Kabinettsentwurf zum MTA-Reformgesetz veröffentlicht. Im Artikel 12 werden die Bedingungen heilkundlicher Tätigkeit von Notfallsanitätern erstmalig geregelt.
Gegenüber dem vorausgegangenen Referentenentwurf (siehe meine Stellungnahme zu diesem weiter unten) weist für mich die Kabinettsvorlage keine substantielle inhaltliche Änderung auf. Das BMG bleibt bei seiner das Mark der Berufs aufweichenden Position. Und das trotz aller berechtigten Kritik in den letzten Wochen. Fehlte es noch eines letzten Beweises für seine starre Haltung, liegt dieser nun vor. Jetzt noch darauf zu setzen, das weitere Stellungnahmen und Gutachten die Regierung zum Einlenken bewegen, oder dass der Bundesrat es doch noch richten wird, diese Einstellug ist zwar in ihrem Engagement löblich, aber sie allein wird wirkungslos bleiben und dient eher der eigenen Selbstberuhigung. Selbiges gilt für die Hoffnung / Erwartung, dass die ÄLRD in Zukunft großzügiger von der "Vorabdelegation" Gebrauch machen werden. Dafür hatten sie schon in den letzten sechs Jahren Zeit. Jahre, die in dieser Hinsicht für zu viele Notfallsanitäter alles andere als zufriedenstellend waren und die auch nicht in dem Maße , wie es der neue Berufsstand möglich macht, den Notfallpatienten zu gute kamen.



Rechtssicherheit für Notfallsanitäter macht unsere Notfallrettung noch nicht effektiver
 
Eine kritische Stellungnahme zum  jüngsten Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums vom 31.07.2020 zur Änderung des Notfallsanitätergesetzes

Mitte Juni diesen Jahres  hatten  sich Vertreter der Bundesregierung und der Berufsverbände zu einem Fachgespräch in den Räumlichkeiten des Bundestages getroffen. Entsprechend der Berichterstattung in den Medien äußerten sich die teilnehmenden Vertreter der Regierungsparteien damals zuversichtlich, dass nach der Sommerpause zügig eine Einigung für ein rechtssicheres Handeln von Notfallsanitätern auf der Grundlage der vorliegenden Gesetzesentwürfe von BMG und der BÄK erzielt würde.

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Triage in der Pandemie?

Nachdem im Frühjahr 2020 während der ersten Corona-Welle der Diskurs um die ethische Vertetbarkeit einer Triage in der Pandemie von den Medien eher zurückhaltend und nur vereinzelt thematisiert wurde, nahmen sich bereits damals medizinische Fachgesellschaften, Ethikkommissionen, wissenschaftliche Institute und einzelne in der Thematik ausgewiesene Experten der hochsensiblen und existentiellen Problematik an.

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Dazu hier die um aktuelle Äußerungen ergänzte Fassung meiner Sammlung von beachtenswerten Äußerungen und Positionen von namhaften Institutionen, Fachexperten und Politikern zur Triage in einer Pandemie vom Frühjahr 2020.

Meine ethische Position ist weitgehend die Selbe geblieben und in meiner Stellungnahme zur Empfehlung der medizinischen Fachgesellschaften zur Zuteilung von Ressourcen in der Corana Pandemie ausgedrückt

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Wie ich die Empfehlung der medizinischen Fachgesellschaften zur Zuteilung von Ressourcen in der Corana Pandemie wahrnehme
Am 27.03.2020 haben sechs medizinische Fachgesellschaften und die Akademie für Ethik und Medizin klinisch-ethische Entscheidungskriterien über die Zuteilung von Ressourcen in der Notfall- und der Intensivmedizin im Kontext der COVID-19-Pandemie veröffentlicht. Sie haben damit couragiert Stellung bezogen
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Wann und wie viele Notärzte brauchen wir?
Bereits vor einigen Wochen berichtete die  Fachpresse  von der Absicht des bayerischen Innenministers Herrmann, mittelfristig eine Notarztbedarfsstudie für den bayerischen Rettungsdienst erstellen zu lassen. Dieser zukünftige Bedarf an notärztlicher Versorgung  wird heute noch von den rettungsdienstlichen Akteuren - durchaus nicht frei von  gruppenspezifischen Interessen -  unterschiedlich eingeschätzt. Eine von mir durchgeführten Einsatzauswertung von gut 100  detailliert dokumentierten Notfalleinsätzen liefert Fakten.
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Das Spektrum der an  Notfallsanitäter(innen) delegierbaren Akutfälle gemäß Artikel 4.2.2c NotSanG
Mein Vorschlag

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Was wird aus dem Notfallsanitäter?
Eine kritische Einschätzung von 6 Jahren Notfallsanitätergesetz

Am 01.01.2014 trat das Notfallsanitätergesetz in Kraft. Der Bundesgesetzgeber versprach sich von der Schaffung dieses neuen Gesundheitsfachberufes die bestmögliche rettungsdienstliche Notfallversorgung innerhalb der Grenzen gegenwärtig zur Verfügung stehender personeller Ressourcen und  finanzieller Mittel.
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